Three Little Pigs ist ein Hostel (Jugendhotel) im Herzen von Berlin nähe Potsdamer Platz.

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keine Übersetzung da..

Allgemeine Geschäftsbedingungen des Three Little Pigs Hostel Berlin

Stand: 01.07.2008

 

§1 Geltungsbereich

1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von

Hostel/Hotelzimmern und einzelnen Hostelbetten seitens des Three Little Pigs Hostel

(nachfolgend kurz „Hostel“) zur Beherbergung, sowie für alle im Verhältnis zu

Vertragspartnern erbrachten oder von diesen zu erbringenden Leistungen.

2. Diese Geschäftsbedingungen gelten auch bei der mietweisen Überlassung von

Hostelzimmern an Kunden, die durch Dritte buchen ließen. Der Dritte steht hierfür wie für

eine eigene Verpflichtung ein, sofern er gegenüber dem Hostel eine ausdrückliche und

gesonderte Erklärung abgegeben hat.

3. Die Unter- oder Weitervermietung oder sonstige Überlassung der vermieteten Zimmer

sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen

schriftlichen Zustimmung des Hostels.

4. Geschäftsbedingungen des Kunden oder des sonstigen Vertragspartners finden nur

Anwendung, wenn dies vorher schriftlich vereinbart wurde.

§2 Vertragsabschluss, -partner, -haftung; Verjährung

1. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Vertragspartners durch das

Hostel oder durch die Unterzeichnung des Check-in Formulars seitens des Vertragspartners

zustande. Dem Hostel steht es frei, die Zimmerbuchung per e-mail zu bestätigen.

2. Vertragspartner sind das Hostel einerseits und der Kunde oder der sonstige

Vertragspartner andererseits. Hat ein Dritter für den Kunden bestellt, haftet dieser dem

Hostel gegenüber zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen

aus dem Hostelaufnahmevertrag und aller sonstigen Verpflichtungen aus Vereinbarungen

mit dem Hostel, sofern dem Hostel eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt.

3. Das Hostel haftet für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag gemäß den gesetzlichen

Bestimmungen. Im nicht leistungstypischen Bereich ist die Haftung des Hostels auf Vorsatz

und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.

4. Die Verjährungsfrist beträgt für alle Ansprüche des Kunden und sonstiger Vertragspartner

6 Monate.

5. Diese Haftungsbeschränkung und die sechsmonatige Verjährungsfrist gelten zugunsten

des Hostels auch bei Verletzung von Verpflichtungen bei der Vertragsanbahnung und bei

positiver Vertragsverletzung.

§3 Zimmerbereitstellung, An- und Abreise

1. Der Vertragspartner erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer.

2. Vorbehaltlich gesonderter Vereinbarungen ist der Zimmerbezug (Check-in-time) nicht vor

15.00 Uhr des Anreisetages möglich und die Zimmerrückgabe (Check-out-time) muss bis

11.00 Uhr des Abreisetages erfolgen.

3. Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hostel in der Woche spätestens bis um

11 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Hostel über den ihm dadurch

entstandenen Schaden hinaus für die zusätzliche Nutzung des Zimmers bis 18 Uhr 50% des

vollen Logispreises (Listenpreises) in Rechnung stellen, ab 18 Uhr 100%. Dem Kunden steht

es frei dem Hostel nachzuweisen, dass diesem kein oder ein wesentlicher niedrigerer

Schaden entstanden ist.

4. Das Hostel ist berechtigt reservierte Zimmer am Ankunftstag nach 17.00 Uhr anderweitig

zu vergeben, sofern nicht ausdrücklich eine spätere Ankunftszeit vereinbart wurde.

Ausgenommen hiervon sind Reservierungen, die vorausbezahlt oder für die eine

Kreditkartennummer eines vom Hostel akzeptierten Kreditkartenunternehmens angegeben

wurde.

Tiere dürfen nicht mitgebracht werden.

§4 Leistungen, Preise, Bezahlung, Aufrechnung

1.Das Hostel ist verpflichtet, die vom Vertragspartner gebuchte Anzahl von Betten

bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.

2. Der Vertragspartner ist verpflichtet, für die Zimmer - bzw. Bettenüberlassung und die

von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise

des Hostels zu bezahlen. Dies gilt auch für vom Vertragspartner veranlasste Leistungen und

Auslagen des Hostels an Dritte sowie im Falle, dass der Vertragspartner die Betten oder die

sonstige Leistung durch Dritte bestellen ließ. Alle Leistungen des Hostels sind bei Anreise in

bar zu bezahlen.

3. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluß und Vertragserfüllung 4 Monate

und erhöht sich der vom Hostel allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann

das Hostel den vertraglich vereinbarten Preis angemessen, höchstens jedoch um 10%,

anheben.

4. Die Preise können vom Hostel ferner geändert werden, wenn der Vertragspartner

nachträglich Änderungen der gebuchten Zimmerkategorie, der Anzahl der gebuchten Betten,

der Aufenthaltsdauer der Gäste oder sonstiger Leistungen wünscht und das Hostel dem

zustimmt.

5. Rechnungen des Hostels ohne Fälligkeitsdatum sind binnen 10 Tagen ab Zugang der

Rechnung ohne Abzug zahlbar. Das Hostel ist berechtigt, aufgelaufene Forderungen jederzeit

fällig zustellen und unverzügliche Zahlung zu verlangen. Bei Zahlungsverzug ist das Hostel

berechtigt, Zinsen in Höhe von 5 % über dem jeweils gültigen Basiszinssatz der

Europäischen Zentralbank zu berechnen. Dem Vertragspartner bleibt der Nachweis eines

niedrigeren, dem Hostel der eines höheren Schadens vorbehalten.

6. Das Hostel ist berechtigt, bei Vertragsabschluß oder danach, eine angemessene

Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die

Zahlungstermine können im Vertrag schriftlich vereinbart werden.

7.Der Vertragspartner kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung

gegenüber einer Forderung des Hostels aufrechnen oder mindern.

8.Bei Schlüsselverlust trägt der Kunde die Kosten der Wiederbeschaffung in Höhe von Euro

20,00.

§5 Rücktritt des Vertragspartners (Abbestellung, Stornierung)

1.Sofern zwischen dem Hostel und dem Kunden ein Termin zum Rücktritt vom Vertrag

schriftlich vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne

Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Hostels auszulösen. Das Rücktrittsrecht des

Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt

schriftlich gegenüber dem Hostel ausübt, sofern nicht ein Fall des Leistungsverzuges des

Hostels oder eine von ihm zu vertretende Unmöglichkeit der Leistungserbringung vorliegt.

2. Ein Rücktritt des Vertragspartners (gültig für Individualreisende bis max. 10 Personen)

von dem mit dem Hostel geschlossenen Vertrag ist bis 24h vor Anreise kostenfrei möglich

(vgl. allerdings Absatz 3). Eine spätere Stornierung bedarf der schriftlichen Zustimmung des

Hostels. Erfolgt diese nicht, berechnet das Hostel eine Rücktrittspauschale von 100 Prozent

des vertraglich vereinbarten Logispreises der ersten Übernachtung. Dies gilt nicht in Fällen

des Leistungsverzuges des Hostels oder einer von ihm zu vertretenden Unmöglichkeit der

Leistungserbringung.

Für Gruppen ab 11 Personen gelten folgende Stornoregelungen. Gruppen melden dem Hostel

spätestens 1 Woche vor Anreise die endgültige Anzahl der Gäste. Bis zu 10% der

ursprünglich gemeldeten Gäste können bis zu einer Woche vor Anreise kostenfrei

abgemeldet werden. Darüber hinaus werden folgende Stornogebühren einbehalten bzw.

erhoben: bei Stornierung weniger als 8 Wochen vor Anreise: 30% des Aufenthaltspreises,

bei Stornierung weniger als 4 Wochen vor Anreise: 50% des Aufenthaltspreises, weniger als

2 Wochen vor Anreise: 75% des Aufenthaltspreises und weniger als 7 Tage vor Anreise:

90% des Übernachtungspreises.

3. Der Kunde hat den Nachweis zu erbringen, die Buchung rechtzeitig und mit Einwilligung

des Hostels storniert zu haben.

4.Dem Hostel steht es frei, den ihm entstehenden und vom Kunden zu ersetzenden Schaden

zu pauschalisieren. Der Kunde ist verpflichtet, den gemäß der Stornobedingungen

vertraglich vereinbarten Preis für die Übernachtung mit oder ohne Frühstück zu zahlen. Dem

Kunden steht der Nachweis frei, dass kein Schaden entstanden oder der dem Hostel

entstandene Schaden niedriger als die geforderte Pauschale ist.

Reklamationen sind vom Gast unverzüglich gegenüber dem Hostel anzusprechen. Bei

verzögerter Reklamation wird der Anspruch auf Wandlung und Minderung verwirkt.

§6 Rücktritt des Hostels

1. Sofern ein Rücktrittsrecht des Vertragspartners innerhalb einer bestimmten Frist

schriftlich vereinbart wurde, ist das Hostel in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom

Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten

Zimmern vorliegen und der Vertragspartner auf Rückfrage des Hostels auf sein Recht zum

Rücktritt nicht verzichtet.

2. Wird eine vereinbarte Anzahlung- oder Vorauszahlung nicht oder nicht fristgerecht

geleistet, so ist das Hostel ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

3. Ferner ist das Hostel berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag

außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise falls

o höhere Gewalt oder andere vom Hostel nicht zu vertretende Umstände die

Erfüllung des Vertrages unmöglich machen

o Zimmer unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B.

in der Person des Vertragspartners oder des Zwecks, gebucht werden

o das Hostel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die

Inanspruchnahme der Hostelleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die

Sicherheit oder das Ansehen des Hostels in der Öffentlichkeit gefährden kann,

ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Hostels

zuzurechnen ist.

o ein Verstoß gegen § I Absatz 2 vorliegt.

4. Das Hostel hat den Vertragspartner von der Ausübung des Rücktrittrechts unverzüglich in

Kenntnis zu setzen.

5. Bei berechtigtem Rücktritt des Hostels entsteht kein Anspruch des Vertragspartners auf

Schadensersatz.

§7 Haftung des Hostels

1. Das Hostel haftet für die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns. Diese Haftung ist im

nicht leistungstypischen Bereich, jedoch beschränkt auf Leistungsmängel, Schäden,

Folgeschäden oder Störungen, die auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Hostels

zurückzuführen sind. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hostels

auftreten, wird das Hostel bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Vertragspartner

bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Vertragspartner ist verpflichtet, das ihm Zumutbare

beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.

2. Das Hostel haftet dem Gast bzw. dem Vertragspartner nicht, wenn die

Leistungserbringung im Falle eines Streiks oder infolge höherer Gewalt unmöglich wird. Das

Hostel bemüht sich in diesen Fällen um eine anderweitige Beschaffung gleichwertiger

Leistungen.

3. Für eingebrachte Sachen haftet das Hostel dem Vertragspartner nach den gesetzlichen

Bestimmungen gemäß § 702 BGB. Geld und Wertgegenstände können bis zu einem

Höchstwert von EUR 800, gegen Quittung, entsprechend den gesetzlichen Bedingungen für

eingebrachte Sachen, im Hotelsafe aufbewahrt werden.

Das Hostel empfiehlt, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen. Die Haftungsansprüche

erlöschen, wenn der Vertragspartner nicht unverzüglich nach Erlangen der Kenntnis von

Verlust, Zerstörung oder Beschädigung dem Hostel Anzeige macht.

4. Soweit dem Vertragspartner ein Stellplatz auf einem Hostelparkplatz, auch gegen Entgelt,

zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei

Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Hostelgrundstück abgestellter oder

rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet das Hostel nicht, außer bei Vorsatz oder

grober Fahrlässigkeit. Dies gilt auch für Erfüllungsgehilfen des Hostels.

5. Weckaufträge werden vom Hostel nicht ausgeführt.

6. Nachrichten, Post und Warensendungen für die Gäste werden mit Sorgfalt behandelt. Das

Hostel übernimmt die Zustellung, Aufbewahrung und - auf Wunsch - gegen Entgelt die

Nachsendung derselben. Schadensersatzansprüche, außer wegen grober Fahrlässigkeit oder

Vorsatz, sind ausgeschlossen.

7. Zurückgebliebene Sachen des Vertragspartners werden nur auf Anfrage, Risiko und

Kosten des Kunden nachgesandt. Das Hostel bewahrt die Sachen 6 Monate auf und

berechnet dafür eine angemessene Gebühr.

§ 8 Hausordnung

1. Die Hausordnung ist Bestandteil der Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Bei Verstößen

gegen die Hausordnung ist das Hostel berechtigt, den Beherbergungsvertrag fristlos zu

kündigen. Für dadurch ggf. nicht in Anspruch genommene Leistungen werden

Stornogebühren entsprechend der Stornoregelungen fällig.

2. In den öffentlichen Bereichen des Hostels, außer in der dafür vorgesehenen Küche, ist das

Verzehren von mitgebrachten Speisen und Getränken untersagt.

3. Der Gast hat die Einrichtung des Hostels sowie der Zimmer pfleglich zu behandeln und

insbesondere grobe Verschmutzungen und Beschädigung zu vermeiden. Falls sich

Verschmutzungen oder Beschädigungen, die über das normale Maß der Inanspruchnahme

hinausgehen, auch noch nach der Abreise des Gastes herausstellen, ist das Hostel

berechtigt, dem Gast die Reparaturkosten, Kosten für Ersatz oder für Reinigung nachträglich

in Rechnung zu stellen. Dies gilt insbesondere für die Wiederbeschaffung von Handtüchern,

Badetüchern und sonstigen Frotteewaren, Bettwäsche, elektrischen Kleingeräten, sonstigen

Einrichtungsgegenständen, Zimmerschlüsseln und Schlüsselanhängern.

4. Im Interesse der anderen Hostelgäste ist auf Fluren, Gängen und Balkonen des Hostels

Ruhe zu bewahren, insbesondere ab 22.00 Uhr. In den Mehrbettzimmern gilt: auf Wunsch

auch nur eines Gastes Licht aus und Ruhe!

5. Es ist generell untersagt im Hostel zu rauchen, zum einen aus Brandschutz, zum anderen

wegen Geruchsbelästigung der nachfolgenden Gäste. Im Interesse der anderen Hostelgäste

ist es ebenfalls untersagt, auf den Fluren und den Gängen zu rauchen. Geraucht werden darf

nur auf dem Innenhof und der Sommerterrasse.

§ 9 Schlussbestimmungen

1. Die Berichtigung von Irrtümern sowie von Druck- und Rechenfehlern bleibt vorbehalten.

2. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags, der Antragsannahme oder dieser

Geschäftsbedingungen für die Hostelaufnahme müssen schriftlich erfolgen. Einseitige

Änderungen oder Ergänzungen durch den Vertragspartners sind unwirksam.

3. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Hostels.

4. Ausschließlicher Gerichtsstand - auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten - ist im

kaufmännischen Verkehr der Sitz des Hostels, hier Berlin. Sofern ein Vertragspartner die

Voraussetzung des § 38 Absatz 1 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im

Inland hat, gilt als Gerichtsstand der Sitz des Hostels.

5. Es gilt deutsches Recht.

6. Sollten die einzelnen Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die

Hostelaufnahme unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit

der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der ungültigen Bestimmung gilt eine ihr

möglichst nahe kommende gültige Regelung. Im Übrigen gelten die gesetzlichen

Vorschriften.

HOSTEL THREE LITTLE PIGS . Stresemannstraße 66 . 10963 Berlin . FON +49 (0)30-32 66 29 55