Hostel Berlin Backpacker
Allgemeine Geschäftsbedingungen des Three Little Pigs Hostel Berlin
Stand: 01.07.2008
§1 Geltungsbereich
1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von
Hostel/Hotelzimmern und einzelnen Hostelbetten seitens des Three Little Pigs Hostel
(nachfolgend kurz „Hostel“) zur Beherbergung, sowie für alle im Verhältnis zu
Vertragspartnern erbrachten oder von diesen zu erbringenden Leistungen.
2. Diese Geschäftsbedingungen gelten auch bei der mietweisen Überlassung von
Hostelzimmern an Kunden, die durch Dritte buchen ließen. Der Dritte steht hierfür wie für
eine eigene Verpflichtung ein, sofern er gegenüber dem Hostel eine ausdrückliche und
gesonderte Erklärung abgegeben hat.
3. Die Unter- oder Weitervermietung oder sonstige Überlassung der vermieteten Zimmer
sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen
schriftlichen Zustimmung des Hostels.
4. Geschäftsbedingungen des Kunden oder des sonstigen Vertragspartners finden nur
Anwendung, wenn dies vorher schriftlich vereinbart wurde.
§2 Vertragsabschluss, -partner, -haftung; Verjährung
1. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Vertragspartners durch das
Hostel oder durch die Unterzeichnung des Check-in Formulars seitens des Vertragspartners
zustande. Dem Hostel steht es frei, die Zimmerbuchung per e-mail zu bestätigen.
2. Vertragspartner sind das Hostel einerseits und der Kunde oder der sonstige
Vertragspartner andererseits. Hat ein Dritter für den Kunden bestellt, haftet dieser dem
Hostel gegenüber zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen
aus dem Hostelaufnahmevertrag und aller sonstigen Verpflichtungen aus Vereinbarungen
mit dem Hostel, sofern dem Hostel eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt.
3. Das Hostel haftet für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag gemäß den gesetzlichen
Bestimmungen. Im nicht leistungstypischen Bereich ist die Haftung des Hostels auf Vorsatz
und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.
4. Die Verjährungsfrist beträgt für alle Ansprüche des Kunden und sonstiger Vertragspartner
6 Monate.
5. Diese Haftungsbeschränkung und die sechsmonatige Verjährungsfrist gelten zugunsten
des Hostels auch bei Verletzung von Verpflichtungen bei der Vertragsanbahnung und bei
positiver Vertragsverletzung.
§3 Zimmerbereitstellung, An- und Abreise
1. Der Vertragspartner erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer.
2. Vorbehaltlich gesonderter Vereinbarungen ist der Zimmerbezug (Check-in-time) nicht vor
15.00 Uhr des Anreisetages möglich und die Zimmerrückgabe (Check-out-time) muss bis
11.00 Uhr des Abreisetages erfolgen.
3. Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hostel in der Woche spätestens bis um
11 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Hostel über den ihm dadurch
entstandenen Schaden hinaus für die zusätzliche Nutzung des Zimmers bis 18 Uhr 50% des
vollen Logispreises (Listenpreises) in Rechnung stellen, ab 18 Uhr 100%. Dem Kunden steht
es frei dem Hostel nachzuweisen, dass diesem kein oder ein wesentlicher niedrigerer
Schaden entstanden ist.
4. Das Hostel ist berechtigt reservierte Zimmer am Ankunftstag nach 17.00 Uhr anderweitig
zu vergeben, sofern nicht ausdrücklich eine spätere Ankunftszeit vereinbart wurde.
Ausgenommen hiervon sind Reservierungen, die vorausbezahlt oder für die eine
Kreditkartennummer eines vom Hostel akzeptierten Kreditkartenunternehmens angegeben
wurde.
Tiere dürfen nicht mitgebracht werden.
§4 Leistungen, Preise, Bezahlung, Aufrechnung
1.Das Hostel ist verpflichtet, die vom Vertragspartner gebuchte Anzahl von Betten
bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
2. Der Vertragspartner ist verpflichtet, für die Zimmer - bzw. Bettenüberlassung und die
von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise
des Hostels zu bezahlen. Dies gilt auch für vom Vertragspartner veranlasste Leistungen und
Auslagen des Hostels an Dritte sowie im Falle, dass der Vertragspartner die Betten oder die
sonstige Leistung durch Dritte bestellen ließ. Alle Leistungen des Hostels sind bei Anreise in
bar zu bezahlen.
3. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluß und Vertragserfüllung 4 Monate
und erhöht sich der vom Hostel allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann
das Hostel den vertraglich vereinbarten Preis angemessen, höchstens jedoch um 10%,
anheben.
4. Die Preise können vom Hostel ferner geändert werden, wenn der Vertragspartner
nachträglich Änderungen der gebuchten Zimmerkategorie, der Anzahl der gebuchten Betten,
der Aufenthaltsdauer der Gäste oder sonstiger Leistungen wünscht und das Hostel dem
zustimmt.
5. Rechnungen des Hostels ohne Fälligkeitsdatum sind binnen 10 Tagen ab Zugang der
Rechnung ohne Abzug zahlbar. Das Hostel ist berechtigt, aufgelaufene Forderungen jederzeit
fällig zustellen und unverzügliche Zahlung zu verlangen. Bei Zahlungsverzug ist das Hostel
berechtigt, Zinsen in Höhe von 5 % über dem jeweils gültigen Basiszinssatz der
Europäischen Zentralbank zu berechnen. Dem Vertragspartner bleibt der Nachweis eines
niedrigeren, dem Hostel der eines höheren Schadens vorbehalten.
6. Das Hostel ist berechtigt, bei Vertragsabschluß oder danach, eine angemessene
Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die
Zahlungstermine können im Vertrag schriftlich vereinbart werden.
7.Der Vertragspartner kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung
gegenüber einer Forderung des Hostels aufrechnen oder mindern.
8.Bei Schlüsselverlust trägt der Kunde die Kosten der Wiederbeschaffung in Höhe von Euro
20,00.
§5 Rücktritt des Vertragspartners (Abbestellung, Stornierung)
1.Sofern zwischen dem Hostel und dem Kunden ein Termin zum Rücktritt vom Vertrag
schriftlich vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne
Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Hostels auszulösen. Das Rücktrittsrecht des
Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt
schriftlich gegenüber dem Hostel ausübt, sofern nicht ein Fall des Leistungsverzuges des
Hostels oder eine von ihm zu vertretende Unmöglichkeit der Leistungserbringung vorliegt.
2. Ein Rücktritt des Vertragspartners (gültig für Individualreisende bis max. 10 Personen)
von dem mit dem Hostel geschlossenen Vertrag ist bis 24h vor Anreise kostenfrei möglich
(vgl. allerdings Absatz 3). Eine spätere Stornierung bedarf der schriftlichen Zustimmung des
Hostels. Erfolgt diese nicht, berechnet das Hostel eine Rücktrittspauschale von 100 Prozent
des vertraglich vereinbarten Logispreises der ersten Übernachtung. Dies gilt nicht in Fällen
des Leistungsverzuges des Hostels oder einer von ihm zu vertretenden Unmöglichkeit der
Leistungserbringung.
Für Gruppen ab 11 Personen gelten folgende Stornoregelungen. Gruppen melden dem Hostel
spätestens 1 Woche vor Anreise die endgültige Anzahl der Gäste. Bis zu 10% der
ursprünglich gemeldeten Gäste können bis zu einer Woche vor Anreise kostenfrei
abgemeldet werden. Darüber hinaus werden folgende Stornogebühren einbehalten bzw.
erhoben: bei Stornierung weniger als 8 Wochen vor Anreise: 30% des Aufenthaltspreises,
bei Stornierung weniger als 4 Wochen vor Anreise: 50% des Aufenthaltspreises, weniger als
2 Wochen vor Anreise: 75% des Aufenthaltspreises und weniger als 7 Tage vor Anreise:
90% des Übernachtungspreises.
3. Der Kunde hat den Nachweis zu erbringen, die Buchung rechtzeitig und mit Einwilligung
des Hostels storniert zu haben.
4.Dem Hostel steht es frei, den ihm entstehenden und vom Kunden zu ersetzenden Schaden
zu pauschalisieren. Der Kunde ist verpflichtet, den gemäß der Stornobedingungen
vertraglich vereinbarten Preis für die Übernachtung mit oder ohne Frühstück zu zahlen. Dem
Kunden steht der Nachweis frei, dass kein Schaden entstanden oder der dem Hostel
entstandene Schaden niedriger als die geforderte Pauschale ist.
Reklamationen sind vom Gast unverzüglich gegenüber dem Hostel anzusprechen. Bei
verzögerter Reklamation wird der Anspruch auf Wandlung und Minderung verwirkt.
§6 Rücktritt des Hostels
1. Sofern ein Rücktrittsrecht des Vertragspartners innerhalb einer bestimmten Frist
schriftlich vereinbart wurde, ist das Hostel in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom
Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten
Zimmern vorliegen und der Vertragspartner auf Rückfrage des Hostels auf sein Recht zum
Rücktritt nicht verzichtet.
2. Wird eine vereinbarte Anzahlung- oder Vorauszahlung nicht oder nicht fristgerecht
geleistet, so ist das Hostel ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
3. Ferner ist das Hostel berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag
außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise falls
o höhere Gewalt oder andere vom Hostel nicht zu vertretende Umstände die
Erfüllung des Vertrages unmöglich machen
o Zimmer unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B.
in der Person des Vertragspartners oder des Zwecks, gebucht werden
o das Hostel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die
Inanspruchnahme der Hostelleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die
Sicherheit oder das Ansehen des Hostels in der Öffentlichkeit gefährden kann,
ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Hostels
zuzurechnen ist.
o ein Verstoß gegen § I Absatz 2 vorliegt.
4. Das Hostel hat den Vertragspartner von der Ausübung des Rücktrittrechts unverzüglich in
Kenntnis zu setzen.
5. Bei berechtigtem Rücktritt des Hostels entsteht kein Anspruch des Vertragspartners auf
Schadensersatz.
§7 Haftung des Hostels
1. Das Hostel haftet für die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns. Diese Haftung ist im
nicht leistungstypischen Bereich, jedoch beschränkt auf Leistungsmängel, Schäden,
Folgeschäden oder Störungen, die auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Hostels
zurückzuführen sind. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hostels
auftreten, wird das Hostel bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Vertragspartner
bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Vertragspartner ist verpflichtet, das ihm Zumutbare
beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.
2. Das Hostel haftet dem Gast bzw. dem Vertragspartner nicht, wenn die
Leistungserbringung im Falle eines Streiks oder infolge höherer Gewalt unmöglich wird. Das
Hostel bemüht sich in diesen Fällen um eine anderweitige Beschaffung gleichwertiger
Leistungen.
3. Für eingebrachte Sachen haftet das Hostel dem Vertragspartner nach den gesetzlichen
Bestimmungen gemäß § 702 BGB. Geld und Wertgegenstände können bis zu einem
Höchstwert von EUR 800, gegen Quittung, entsprechend den gesetzlichen Bedingungen für
eingebrachte Sachen, im Hotelsafe aufbewahrt werden.
Das Hostel empfiehlt, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen. Die Haftungsansprüche
erlöschen, wenn der Vertragspartner nicht unverzüglich nach Erlangen der Kenntnis von
Verlust, Zerstörung oder Beschädigung dem Hostel Anzeige macht.
4. Soweit dem Vertragspartner ein Stellplatz auf einem Hostelparkplatz, auch gegen Entgelt,
zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei
Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Hostelgrundstück abgestellter oder
rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet das Hostel nicht, außer bei Vorsatz oder
grober Fahrlässigkeit. Dies gilt auch für Erfüllungsgehilfen des Hostels.
5. Weckaufträge werden vom Hostel nicht ausgeführt.
6. Nachrichten, Post und Warensendungen für die Gäste werden mit Sorgfalt behandelt. Das
Hostel übernimmt die Zustellung, Aufbewahrung und - auf Wunsch - gegen Entgelt die
Nachsendung derselben. Schadensersatzansprüche, außer wegen grober Fahrlässigkeit oder
Vorsatz, sind ausgeschlossen.
7. Zurückgebliebene Sachen des Vertragspartners werden nur auf Anfrage, Risiko und
Kosten des Kunden nachgesandt. Das Hostel bewahrt die Sachen 6 Monate auf und
berechnet dafür eine angemessene Gebühr.
§ 8 Hausordnung
1. Die Hausordnung ist Bestandteil der Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Bei Verstößen
gegen die Hausordnung ist das Hostel berechtigt, den Beherbergungsvertrag fristlos zu
kündigen. Für dadurch ggf. nicht in Anspruch genommene Leistungen werden
Stornogebühren entsprechend der Stornoregelungen fällig.
2. In den öffentlichen Bereichen des Hostels, außer in der dafür vorgesehenen Küche, ist das
Verzehren von mitgebrachten Speisen und Getränken untersagt.
3. Der Gast hat die Einrichtung des Hostels sowie der Zimmer pfleglich zu behandeln und
insbesondere grobe Verschmutzungen und Beschädigung zu vermeiden. Falls sich
Verschmutzungen oder Beschädigungen, die über das normale Maß der Inanspruchnahme
hinausgehen, auch noch nach der Abreise des Gastes herausstellen, ist das Hostel
berechtigt, dem Gast die Reparaturkosten, Kosten für Ersatz oder für Reinigung nachträglich
in Rechnung zu stellen. Dies gilt insbesondere für die Wiederbeschaffung von Handtüchern,
Badetüchern und sonstigen Frotteewaren, Bettwäsche, elektrischen Kleingeräten, sonstigen
Einrichtungsgegenständen, Zimmerschlüsseln und Schlüsselanhängern.
4. Im Interesse der anderen Hostelgäste ist auf Fluren, Gängen und Balkonen des Hostels
Ruhe zu bewahren, insbesondere ab 22.00 Uhr. In den Mehrbettzimmern gilt: auf Wunsch
auch nur eines Gastes Licht aus und Ruhe!
5. Es ist generell untersagt im Hostel zu rauchen, zum einen aus Brandschutz, zum anderen
wegen Geruchsbelästigung der nachfolgenden Gäste. Im Interesse der anderen Hostelgäste
ist es ebenfalls untersagt, auf den Fluren und den Gängen zu rauchen. Geraucht werden darf
nur auf dem Innenhof und der Sommerterrasse.
§ 9 Schlussbestimmungen
1. Die Berichtigung von Irrtümern sowie von Druck- und Rechenfehlern bleibt vorbehalten.
2. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags, der Antragsannahme oder dieser
Geschäftsbedingungen für die Hostelaufnahme müssen schriftlich erfolgen. Einseitige
Änderungen oder Ergänzungen durch den Vertragspartners sind unwirksam.
3. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Hostels.
4. Ausschließlicher Gerichtsstand - auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten - ist im
kaufmännischen Verkehr der Sitz des Hostels, hier Berlin. Sofern ein Vertragspartner die
Voraussetzung des § 38 Absatz 1 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im
Inland hat, gilt als Gerichtsstand der Sitz des Hostels.
5. Es gilt deutsches Recht.
6. Sollten die einzelnen Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die
Hostelaufnahme unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit
der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der ungültigen Bestimmung gilt eine ihr
möglichst nahe kommende gültige Regelung. Im Übrigen gelten die gesetzlichen
Vorschriften.
